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Wohnraumanpassung – Zuschuss für barrierefreies Wohnen

Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen – mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme.

Was zählt als Wohnraumanpassung?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.

  • Badumbau (z.B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
  • Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
  • Treppenlifte oder Rampen
  • Anpassung der Küche (unterfahrbare Arbeitsplatten)
  • Entfernung von Türschwellen

Zuschusshöhe

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu 4 × 4.180 € (16.720 €) pro Maßnahme betragen.

Voraussetzungen

Für den Zuschuss muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Wichtig: Stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Umbaumaßnahme.

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