Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 – Höhe, Antrag und Rechner

Pflegegrad 2 wird bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei Alltagsverrichtungen.

Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 haben Sie vollen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, sofern die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt.

Pflegesituation bei Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

  • Hilfe beim Ankleiden
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Begleitung bei Arztbesuchen

Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?

VP-Budget
1.612 €
pro Jahr
+ KZP-Umwandlung
3.539 €
maximal pro Jahr
Pflegegeld
332 €
pro Monat

Pflegegeld-Kürzung: Während tageweiser VP wird das Pflegegeld um 50% auf 166 € gekürzt. Bei stundenweiser VP unter 8 Std. gibt es keine Kürzung.

Alltagsbeispiel: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Frau M. (78) – Pflegegrad 2

Frau M. hat Pflegegrad 2 und wird täglich von ihrer Tochter beim Ankleiden, bei der Körperpflege und bei Arztbesuchen unterstützt. Die Tochter möchte zwei Wochen in den Urlaub fahren und bittet ihre Nachbarin, die Pflege zu übernehmen.

Die Lösung

Die Nachbarin springt als Ersatzpflegeperson ein und dokumentiert ihre Pflegetätigkeiten. Da sie nicht mit Frau M. verwandt ist, kann der volle VP-Betrag beantragt werden.

Das Ergebnis

Frau M. erhält bis zu 1.612 € erstattet – mit Umwandlung von Kurzzeitpflege-Mitteln sogar bis zu 3.539 €. Die Tochter kann sich erholen, ohne sich Sorgen um die Pflege zu machen.

Beispielrechnung: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Art der ErsatzpflegeMaximalbetrag
Professionell / nicht verwandt (nur VP)bis zu 1.612 €
Kombiniert mit Kurzzeitpflegebis zu 3.539 €
Nahe Angehörige (bis 2. Grad)bis zu 664 (2 × 332 €)

Gut zu wissen: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt. Bei Pflegegrad 2 sind das 166 € pro Monat.

Angehörige vs. professionelle Ersatzpflege bei Pflegegrad 2

Nahe Angehörige

  • Max. 664 € (2 × 332 €)
  • Zusätzlich: Fahrtkosten erstattungsfähig
  • Zusätzlich: Verdienstausfall erstattungsfähig
  • Verwandt/verschwägert bis 2. Grad

Nicht verwandt / Professionell

  • Max. 1.612 € (nur VP)
  • Max. 3.539 € (mit KZP-Umwandlung)
  • Nachbarn, Freunde, Pflegedienste
  • Keine Verwandtschaftsbegrenzung

Bei Pflegegrad 2 liegt das monatliche Pflegegeld bei 332 €. Übernimmt ein naher Angehöriger (bis 2. Grad verwandt oder verschwägert, z. B. Ehepartner, Kinder, Enkel, Geschwister) die Ersatzpflege, ist die Erstattung auf das 2-fache des Pflegegeldes begrenzt – also maximal 664 €. Zusätzlich können nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet werden. Wird die Ersatzpflege hingegen von einer nicht verwandten Person (Nachbarn, Freunde) oder einem professionellen Pflegedienst übernommen, gilt der volle Betrag von 1.612 € pro Jahr. Durch die Umwandlung ungenutzter Kurzzeitpflege-Mittel sind sogar bis zu 3.539 € möglich.

Ihren Anspruch berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Erstattungsbetrag bei Pflegegrad 2 zu berechnen – inklusive möglicher KZP-Umwandlung und rückwirkender Ansprüche.

Zum Verhinderungspflege Rechner

Häufige Fragen – Verhinderungspflege Pflegegrad 2

Verhinderungspflege nach Pflegegrad

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