Kein Pflegegeld-Abzug

Stundenweise Verhinderungspflege – So funktioniert es

Stundenweise Verhinderungspflege ist die smarte Alternative: Sie nutzen Ihr Budget flexibel, und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Von stundenweiser Verhinderungspflege spricht man, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden pro Tag dauert. Der entscheidende Vorteil: Die Tage werden nicht auf die 42 Vertretungstage angerechnet, und das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt.

Tageweise vs. stundenweise Verhinderungspflege

KriteriumTageweise (≥ 8 Std.)Stundenweise (< 8 Std.)
Pflegegeld-Kürzung50 % KürzungKeine Kürzung
Anrechnung auf 42 TageJaNein
Budget1.612 € / Jahr1.612 € / Jahr
Ideal fürUrlaub, längere AbwesenheitArzttermine, Erledigungen, Freizeit

Vorteile der stundenweisen Verhinderungspflege

  • Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt
  • Keine Anrechnung auf die 42 Vertretungstage
  • Flexibel nutzbar – auch spontan für wenige Stunden
  • Ideal für regelmäßige kurze Entlastung (z.B. Arztbesuche, Einkäufe)
  • Kann mit tageweiser Verhinderungspflege kombiniert werden

Wie wird stundenweise VP berechnet?

Die Kosten der stundenweisen Verhinderungspflege werden vom Jahresbudget (1.612 €) abgezogen. Es werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

Beispiel

Frau Schmidt (Pflegegrad 3) nutzt jeden Mittwoch 4 Stunden stundenweise Verhinderungspflege. Ihre Nachbarin übernimmt die Pflege.

Kosten pro Einsatzca. 40 €
Pro Monat (4×)ca. 160 €
Pro Jahrca. 1.920 €
Budget VP1.612 €
+ KZP-Umwandlungbis 3.539 €
Pflegegeld-KürzungKeine!

Berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch mit unserem Verhinderungspflege Rechner.

Häufige Fragen zur stundenweisen Verhinderungspflege

Weiterführende Informationen

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