Anspruch auf Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 haben Sie vollen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, sofern die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt.
Pflegesituation bei Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
- Ganztägige Unterstützung nötig
- Hilfe bei fast allen Alltagsverrichtungen
- Intensive pflegerische Versorgung
Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4?
Pflegegeld-Kürzung: Während tageweiser VP wird das Pflegegeld um 50% auf 383 € gekürzt. Bei stundenweiser VP unter 8 Std. gibt es keine Kürzung.
Alltagsbeispiel: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
Frau S. (85) – Pflegegrad 4
Frau S. hat Pflegegrad 4 und wird rund um die Uhr von ihrer Schwiegertochter versorgt. Die Schwiegertochter benötigt dringend eine Auszeit von vier Wochen, da sie selbst gesundheitlich angeschlagen ist.
Die Lösung
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die professionelle Ersatzpflege. Der Antrag auf Verhinderungspflege wird über verhinderungspflege.de gestellt.
Das Ergebnis
Durch den professionellen Pflegedienst kann der volle Betrag von bis zu 1.612 € beansprucht werden. Mit KZP-Umwandlung stehen Frau S. sogar bis zu 3.539 € zur Verfügung – genug für vier Wochen professionelle Pflege.
Beispielrechnung: Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
| Art der Ersatzpflege | Maximalbetrag |
|---|---|
| Professionell / nicht verwandt (nur VP) | bis zu 1.612 € |
| Kombiniert mit Kurzzeitpflege | bis zu 3.539 € |
| Nahe Angehörige (bis 2. Grad) | bis zu 1530 € (2 × 765 €) |
Gut zu wissen: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu 8 Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt. Bei Pflegegrad 4 sind das 383 € pro Monat.
Angehörige vs. professionelle Ersatzpflege bei Pflegegrad 4
Nahe Angehörige
- Max. 1530 € (2 × 765 €)
- Zusätzlich: Fahrtkosten erstattungsfähig
- Zusätzlich: Verdienstausfall erstattungsfähig
- Verwandt/verschwägert bis 2. Grad
Nicht verwandt / Professionell
- Max. 1.612 € (nur VP)
- Max. 3.539 € (mit KZP-Umwandlung)
- Nachbarn, Freunde, Pflegedienste
- Keine Verwandtschaftsbegrenzung
Bei Pflegegrad 4 liegt das monatliche Pflegegeld bei 765 €. Nahe Angehörige (bis 2. Grad) erhalten als Ersatzpflegeperson maximal 1.530 € (2 × 765 €), zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten und Verdienstausfall. Bei professioneller oder nicht verwandter Ersatzpflege gilt der volle Betrag von 1.612 € – mit KZP-Umwandlung bis zu 3.539 €. Da der Pflegebedarf bei Pflegegrad 4 besonders hoch ist, empfiehlt es sich, die Ersatzpflege frühzeitig zu planen und alle verfügbaren Mittel auszuschöpfen.
Ihren Anspruch berechnen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um Ihren individuellen Erstattungsbetrag bei Pflegegrad 4 zu berechnen – inklusive möglicher KZP-Umwandlung und rückwirkender Ansprüche.
Zum Verhinderungspflege RechnerHäufige Fragen – Verhinderungspflege Pflegegrad 4
Verhinderungspflege nach Pflegegrad
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