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Rechte als pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige leisten einen unbezahlbaren Beitrag für die Gesellschaft. Doch viele kennen ihre Rechte und Ansprüche nicht. Hier finden Sie eine Übersicht.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich für die Pflege freistellen zu lassen:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Tage bei akuter Pflegesituation
  • Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate Arbeitszeitreduzierung auf min. 15 Std./Woche

Finanzielle Leistungen

Ihnen stehen verschiedene finanzielle Leistungen zu:

  • Pflegegeld: Monatliche Zahlung je nach Pflegegrad
  • Verhinderungspflege: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Ersatzpflege
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € für stationäre Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Entlastungsangebote
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmaterialien

Rentenversicherung

Pflegende Angehörige werden sozial abgesichert: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.

Unfallversicherung

Während der Pflegetätigkeit sind Sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – ohne eigene Beitragszahlung. Dies gilt auch für den Weg zur pflegebedürftigen Person.

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