Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
Viele Familien wissen nicht, dass sie Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen können. So lassen sich beträchtliche Summen nachträglich sichern.
Wie weit zurück kann man beantragen?
Verhinderungspflege kann bis zu 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Das bedeutet: Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren keinen Antrag gestellt haben, können Sie die Leistungen noch nachträglich geltend machen – bis zu 7.078 € (2 × 3.539 €).
Wie viel Geld kann ich rückwirkend erhalten?
Durch die rückwirkende Beantragung können Sie bis zu 3.539 € (inkl. Kurzzeitpflege-Umwandlung) für das vergangene Jahr erhalten.
Voraussetzungen für den rückwirkenden Antrag
Damit der rückwirkende Antrag erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen für den jeweiligen Zeitraum erfüllt gewesen sein:
- Pflegegrad 2 oder höher lag vor
- Die Pflegeperson war vorübergehend an der Pflege verhindert
- Eine Ersatzpflege hat stattgefunden
So beantragen Sie rückwirkend
Der rückwirkende Antrag kann komplex sein, da für vergangene Zeiträume Nachweise erbracht werden müssen. Genau hier helfen wir Ihnen: Wir prüfen Ihren Anspruch, erstellen die nötigen Unterlagen und reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein – ohne Risiko und Vorauszahlung.
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