Pflegehilfsmittel: Was steht Ihnen zu und wie beantragen Sie diese?
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und die Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern. Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebetten, Lagerungshilfen) und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Jeder Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen Ihnen monatlich bis zu 42 € zu – und das ganz ohne Eigenanteil.
Welche Produkte gehören dazu?
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Schutzschürzen / Mundschutz
Pflegehilfsmittel einfach bestellen
Anbieter wie Pflegeimkarton.de machen die Bestellung von Pflegehilfsmitteln besonders einfach: Die Pflegebox wird monatlich kostenlos nach Hause geliefert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. So müssen Sie sich um nichts kümmern und erhalten Ihre Hilfsmittel zuverlässig jeden Monat.
Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege – was ist der Unterschied?
Während Pflegehilfsmittel den Pflegealltag mit Verbrauchsmaterialien erleichtern, greift die Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Beide Leistungen können unabhängig voneinander beantragt werden und ergänzen sich ideal.
So kombinieren Sie beide Leistungen optimal:
- Pflegehilfsmittel: Monatlich bis zu 40 € für Verbrauchsmaterialien über Anbieter wie Pflegeimkarton.de
- Verhinderungspflege: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Ersatzpflege – einfach über Verhinderungspflege.de beantragen
Fazit
Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen! Pflegehilfsmittel sichern Sie sich am einfachsten über spezialisierte Anbieter wie Pflegeimkarton.de, und Ihre Verhinderungspflege beantragen Sie unkompliziert über uns. So holen Sie das Maximum aus Ihren Pflegeleistungen heraus.
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