Allgemeine Informationen
Was ist Verhinderungspflege?
🚩 Kurz und knapp:
Verhinderungspflege ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, wenn Ihre Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – bis zu 2.418 € pro Jahr!
Was bedeutet Verhinderungspflege?
🔹 Kurzbeschreibung
Wenn die Hauptpflegeperson (z. B. Angehörige) verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Erholung), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
Erstattet werden bis zu 2.418 € pro Jahr.
✍🏼 Beispiel
Anna pflegt ihre Mutter täglich. Sie möchte für ein paar Tage verreisen. Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege durch eine andere Person oder einen Pflegedienst.
💡 Gut zu wissen
Die Pflegeperson muss vorher mindestens 6 Monate gepflegt haben.
Die Leistung gilt für bis zu 42 Tage pro Jahr.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
✅ Pflegegrad 2 bis 5
✅ Die Pflegeperson muss die Betreuung mindestens 6 Monate geleistet haben
✅ Ersatzpflege kann von Familienmitgliedern, Freunden oder einem Pflegedienst übernommen werden
Nicht möglich:
❌ Bei stationärer Pflege (z. B. Pflegeheim)
❌ Wenn die Hauptpflegeperson weniger als 6 Monate gepflegt hat
❌ Kein Anspruch bei Pflegegrad 1
Welche Kosten werden übernommen?
💰 Bis zu 2.418 € pro Jahr
📌 Grundbetrag: 1.612 €
📌 + Zusatzbetrag: 806 € (wenn Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde)